
Inhalte
Ausbildungsjahr 1
- 1. Duale Berufsausbildung
- 2. Berufsausbildungsvertrag
- 3. Betrieblicher Arbeitsplatz
- 4. Arbeitsvertrag
- 5. Betriebliche Mitbestimmung
- 6. Tarifvertrag
- 7. Arbeitsgericht
- 8. Sozialversicherungen
- 9. Private Zusatzversicherungen (Individualversicherungen)
- 10. Lohnabrechnung
- 11. Einkommensteuer
Ausbildungsjahr 2
- 1. Rechts- und Geschäftsfähigkeit
- 2. Rechtsgeschäfte
-
- Kaufvertrag
-
- Verjährung
-
- Verbraucherschutz
-
- Zahlungsmöglichkeiten
-
- Spar-/Anlageformen
-
- Kredite
Ausbildungsjahr 3
- 1. Markt als Koordinator von Angebot und Nachfrage
-
- Wettbewerbsstörungen
-
- Soziale Marktwirtschaft
-
- Binnenwert des Geldes
-
- Sozialprodukt als gesamtwirtschaftliche Messgröße
-
- Wirtschaftspolitik und Konjunktur
-
- Gründung eines Unternehmens
-
- Wahl der Rechtsform eines Unternehmens
-
- Finanzierung und Kapitalbedarf
-
- Betriebliche Kosten
Notentransparenz
- 2 schriftliche Klassenarbeiten
- Schriftlich zählt 80 %
- Mündlich zählt 20 %
Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung
| Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung | Note |
|---|---|
| Ernennen des Problems und dessen Einordnung in den größeren Zusammenhang. Sachgerechte und abgewogene Beurteilung. Eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene und klare sprachliche Darstellung. Fazit: Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße. | 1 |
| Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung im Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems. Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Kenntnisse, die über den Unterricht hinausgehen. Fazit: Die Leistung entspricht den Ansprüchen voll. | 2 |
| Regelmäßige freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoff. Verknüpfungen mit Kenntnissen des Stoffes des gesamten Unterrichts. Fazit: Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. | 3 |
| Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einzelner Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbaren Unterrichtsstoff und sind im Wesentlichen richtig. Fazit: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen. | 4 |
| Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung, nur teilweise richtig. Fazit: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden. Mängel sind in absehbarer Zeit behebbar. | 5 |
| Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung falsch. Fazit: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind. | 6 |
Bildungspläne
Bildungsplan 1. Jahr
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, ihre Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit unter Berücksichtigung wesentlicher Rechts- und Schutzvorschriften zu analysieren. Sie setzen sich mit dem Sozialversicherungssystem auseinander und führen eine Lohnabrechnung sowie eine Einkommenssteuererklärung durch.
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren das Konzept der dualen Berufsausbildung (Lernorte, Beteiligte). Anhand des Ausbildungsvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen arbeiten sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Begründung von Ausbildungsverhältnissen sowie die Inhalte des Ausbildungsvertrages heraus. Sie leiten hieraus Rechte und Pflichten der an der Berufsausbildung beteiligten Personen ab. In diesem Zusammenhang untersuchen sie Konfliktsituationen in der Ausbildung und entwickeln Lösungsmöglichkeiten. Sie beschreiben die Möglichkeiten der Beendigung von Ausbildungsverhältnissen.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren ihren betrieblichen Arbeitsplatz unter Beachtung von Schutzvorschriften (Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit) und deren Überwachung. Sie erläutern die Auswirkungen der Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten auf der Grundlage der entsprechenden Rechtsvorschriften die Anbahnung (zulässige und nicht zulässige Fragen) und das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bezüglich Form und Inhalt. Sie benennen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und wenden sie situativ an. Sie erläutern die Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Zusammenhang vergleichen sie unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse und wenden die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes an. Die Schülerinnen und Schüler prüfen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Leistung, Führung).
Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Errichtung eines Betriebsrats, dessen Aufgaben und Bedeutung auseinander. Sie vergleichen die drei Stufen der Mitbestimmung des Betriebsrats und ordnen sie situativ zu.
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Tarifvertragsarten (Entgelt-, Rahmenentgelt- und Manteltarifvertrag). Sie erörtern die Bedeutung von Tarifverträgen und deren Wirkung für Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Tarifautonomie und der Tarifbindung. Sie stellen den Ablauf von Tarifverhandlungen und Arbeitskampf (Schlichtung, Streik, Aussperrung) dar.
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundzüge der Sozialversicherung (Versicherungspflicht, Träger) und erläutern die grundlegenden gesetzlichen Leistungen des jeweiligen Versicherungszweiges. Sie analysieren die Grenzen der Sozialversicherung und begründen hieraus die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Altersvorsorge, Haftpflichtversicherung).
Sie führen Lohnabrechnungen (Brutto-, Nettolohn, Auszahlungsbetrag) auf Basis des Zeitlohns durch.
Sie füllen die nötigen Steuerformulare für eine einfache Einkommenssteuererklärung (nicht selbstständige Arbeit) aus und berücksichtigen dabei steuermindernde Faktoren (Werbungskosten, Sonderausgaben).
Bildungsplan 2. Jahr
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Bestimmungen für Verbraucher exemplarisch anhand von Gesetzestexten zu beschreiben und auf Rechtsfälle des privaten Bereichs anzuwenden. Sie treffen situationsbezogene Entscheidungen im Rahmen des privaten Geldverkehrs und können Zusammenhänge von Einkommen und Konsum, Sparen und Verschuldung aufzeigen.
Die Schüler und Schülerinnen erklären das Zustandekommen von ein- und zweiseitigen Rechtsgeschäften (Willenserklärung) im privaten Bereich. Hierbei erläutern sie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner und begründen besondere Formvorschriften. Sie unterscheiden anfechtbare und nichtige Rechtsgeschäfte.
Am Abschluss eines Kaufvertrages (Antrag, Annahme, Bindung an das Angebot) zeigen sie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner auf. Sie unterscheiden Besitz und Eigentum (Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen, Eigentumsvorbehalt). Sie analysieren alltägliche Rechtsgeschäfte von Verbrauchern und prüfen das Vorliegen von Kaufvertragsstörungen (Mangelhafte Lieferung, Zahlungsverzug). Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern sie die Rechte von Käufer und Verkäufer. Sie stellen die Bedingungen der regelmäßigen Verjährung dar.
Die Schülerinnen und Schüler stellen verschiedene Möglichkeiten der Verbraucherberatung (Verbraucherschutzorganisationen, Publikationen) dar. Sie wenden auf situationsbezogene Beispiele das Fernabsatzrecht an. Sie erläutern die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschreiben in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Regelungen (Überraschungsklauseln, Verbot der Verkürzung gesetzlicher Fristen zur Sachmängelhaftung).
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Konditionen von Girokonten verschiedener Kreditinstitute, unterscheiden Formen des Zahlungsverkehrs (Barzahlung, Überweisung, Bankkarte, Kreditkarte, elektronische Zahlungssysteme) und begründen situationsabhängig eine geeignete Zahlungsform. Des Weiteren vergleichen die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Anlageformen (Termingeld, Aktienfonds) im Hinblick auf Liquidität, Rentabilität und Sicherheit. Sie arbeiten die Voraussetzungen für Verbraucherdarlehen hinsichtlich Kreditwürdigkeit, Form, Inhalt und Sicherheiten (Sicherungsübereignung, Bürgschaft, Lohnabtretung) heraus. Darauf aufbauend beurteilen sie die Gefahr der eigenen Überschuldung und entwickeln Perspektiven bei akuter Schuldensituation (Haushaltsplan, Schuldnerberatung, Verbraucherinsolvenz).
Bildungsplan 3. Jahr
TEIL 1 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Preisbildung in Abhängigkeit von der Marktform darzustellen und wirtschaftspolitisches Handeln in einer am Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft orientierten Wirtschaftsordnung zu analysieren.
Die Schülerinnen und Schüler kennzeichnen den Markt als Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage sowie als Ort der Preisbildung. Sie unterscheiden Märkte anhand der Anzahl der Marktteilnehmer (Polypol, Angebotsoligopol, Angebotsmonopol) und erläutern deren Verhalten. An einem Beispiel ermitteln sie tabellarisch und grafisch Gesamtangebot, Gesamtnachfrage und den Gleichgewichtspreis bei einem Polypol auf dem vollkommenen Markt. Sie stellen die Auswirkungen von Angebots- und Nachfrageänderungen auf den Gleichgewichtspreis und die Gleichgewichtsmenge dar.
Ausgehend von den Nachteilen der freien Marktpreisbildung beschreiben sie die Einflussmöglichkeiten des Staates auf die Marktpreisbildung. Darauf aufbauend kennzeichnen sie das Wesen der Sozialen Marktwirtschaft und erklären anhand von aktuellen Beispielen die Wirkung der Instrumente der Sozialen Marktwirtschaft (Sozialpolitik, Einkommenspolitik, Wettbewerbspolitik, Umweltpolitik).
Sie beschreiben die Vorgehensweise zur Ermittlung des Preisindex für die Lebenshaltung sowie den Zusammenhang zwischen Inflationsrate und Kaufkraft und die Auswirkung auf den Reallohn. Sie erklären die nichtmonetären Ursachen und die Folgen von Inflation und Deflation. Das Bruttoinlandsprodukt (reales und nominales BIP) definieren die Schülerinnen und Schüler als gesamtwirtschaftliche Messgröße und nehmen zu seiner Funktion als Wohlstandsindikator kritisch Stellung.
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben einen idealtypischen Konjunkturverlauf und vergleichen diesen anhand von Indikatoren (Auftragseingänge, Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenquote) mit der realen wirtschaftlichen Entwicklung. Sie stellen exemplarisch Maßnahmen zur Beeinflussung der Konjunktur (Staatsnachfrage, Einkommenssteuer) dar. Dabei problematisieren sie die Auswirkungen der jeweiligen Maßnahme auf die Konjunkturindikatoren und ihre eigene Lebenssituation.
TEIL 2 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, sich mit individuellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung auseinanderzusetzen.
Unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an eine Unternehmerpersönlichkeit erörtern die Schülerinnen und Schüler private und berufliche Chancen und Risiken (soziale Sicherung, Verantwortung, Einkommen/Vermögen, Arbeitsbelastung) sowie Motive einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
Ausgehend von einer konkreten Geschäftsidee skizzieren die Schülerinnen und Schüler exemplarisch einen Geschäftsplan (Inhalt, Funktion, Adressaten). Sie setzen sich mit der Bedeutung von Standortfaktoren im Kontext zur Geschäftsidee auseinander. Sie vergleichen Rechtsformen (GbR, Einzelunternehmen, GmbH/UG) anhand verschiedener Merkmale (Mindestkapital, Haftung, Geschäftsführung) und prüfen, welche Rechtsform sich unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und der Geschäftsidee am besten eignet.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln auf der Grundlage der Geschäftsidee exemplarisch den Kapitalbedarf bei einer Unternehmensgründung (Kapitalbedarfsplan).
Prüfungen
Alte Prüfungen - Kaufempfehlung :)
Musterlösung mit Punkteverteilung - Winter 2022
Wochenplanänderung von Linus Maier
Aufgabenstellung: Übertragen Sie die grau hinterlegten Felder auf Ihr Lösungsblatt → Mi und Do extra aufschreiben (Mo, Di, Fr ändert sich ja nichts), es geht also bei der Lösung nur um Mi und Do!
Mittwoch Donnerstag 7.30-9 1.-2- x 7-9 Lager 9.30-11 3.-4 x 9.30-11 3.-4 x 11.15-12.45 5.-6- x 11.15-12.45 5.-6- x 13.15-16 Lager 13.30-15 7.-8. — für Mi und Do je 0,5 Punkte
Abzüge wenn die Stunden in der Berufsschule nicht klar gekennzeichnet sind (z.B. durch ein x), nur das Aufschreiben der Zeiten reicht nicht!
Wichtig, weil ansonsten nicht klar ist, dass Do 7.-8. Std kein Unterricht statt findet (Do nur 4 Std. Unterricht)
1 Punkt für Mi:
Linus Maier hat am Mittwoch einen Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mind. 45 Min. Er muss an diesem Tag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG nicht mehr zur Arbeit kommen.
1 Punkt für:
Am Donnerstag hat Linus Maier einen Berufsschultag von weniger als 5 Unterrichtsstunden von mind. 45 Min …
1 weiterer Punkt für:
…und die maximale Arbeitszeit pro Tag wird nach § 8 Abs. 1 JArbSchG nicht überschritten.
1 Punkt für:
Er darf an diesem Tag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG ab 7 Uhr arbeiten, da der Unterricht in der Berufsschule erst um 9.30 Uhr beginnt.
Aussagen zur Wochenarbeitszeit etc geben keine Punkte, da danach nicht gefragt war.
Alte Prüfungen:
PA Betriebliche Mitbestimmung PA Tarifvertrag und PA Tarifvertrag - Lösung Gemischte PAs Musterprüfung Schuljahr 1
Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung
Thema: Berufsausbildung
Winter 2008/09
Jens (17 Jahre) erzählt in der Berufsschule: “Stellt euch vor, ich habe diesen Monat jeden Tag eine Überstunde gemacht, d.h. neuen Stunden und zweimal samstags gearbeitet. Ich bekomme inklusive Überstundenzuschlag 324 Euro mehr ausbezahlt. Jetzt kann ich mir endlich einen xxx leisten.” Kevin ist sehr erstaunt: “Du darfst doch noch gar keine Überstunden machen.” Jens entgegnet: “Wieso? Alle bei uns machen Überstunden! Ein Kollege will sogar gegen Bezahlung auf einen Teil seines Urlaubs von 30 Tagen verzichten.”
- Erläutern Sie mit Hilfe des Gesetzes, ob Kevin mit seiner Behauptung Recht hat.
- Erklären Sie mit Hilfe des Textes zum Urlaubsrecht, ob man auf Teile seines Urlaubs verzichten kann.
Gesetzesauszüge § 1 JASchG (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die nch nicht 18 Jahre alt sind, … § 8 JASchG Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. § 15 JASchG Fünf-Tage-Woche Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchtenlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
Auszug nach dem Bundesurlaubsgesetz Um den Erholungszweck verwirklichen zu können, muss der Urlaub vom Arbeitgeber zusammenhängend (mind. 2 Wochen) gewährt werden. Der Wille des Gesetzgebers geht dahin, dass der gesetzliche Mindesturlaub tatsächlich in natura genommen wird. Eine Abgeltung, d.h. Geldzahlung statt Urlaub soll nur ausnahmsweise zulässig sein, z.B. beim Ausscheiden aus dem Unternehmen. Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage.
Lösung
- Ja, Kevin hat Recht. Jugendliche (< 18 Jahre) dürfen laut § 8 JASchG nur 8 Stunden täglich arbeiten. Für Jugendliche (§ 15 JASchG) gilt eine 5-Tage-Woche. Überstunden, die in Notfällen möglich sind, dürfen nur in Freizeit ausgeglichen werden.
- Man kann auf den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub gegen Geldzahlung verzichten.
Thema: Grundlagen des Vertragsrechts
Sommer 2014 - Aufgabe 2
- Erklären Sie die Begriffe “Rechts- und Geschäftsfähigkeit”
- Wann beginnt und wann endet die Rechtsfähigkeit?
- Welche Stufen der Geschäftsfähigkeit liegen in den folgenden Fällen vor? Begründen Sie, welche Gültigkeit das Rechtsgeschäft hat
| Fälle | Stufe der Geschäftsfähigkeit | Gültigkeit des Rechtsgeschäfts |
|---|---|---|
| Marie (8 Jahre) holt Geld aus ihrer Spardose und kauft sich davon eine Tafel Schokolade | ||
| Der 14-jährige Schüler Dennis kauft sich einen LED-Fernseher für 1000,00 Euro, damit er endlich in seinem eigenen Zimmer fernsehen kann. | ||
| Die 12-jährige Isabel bekommt von ihrer Tante 5000,00 Euro geschenkt. | ||
| Peter, 18 Jahre alt, kauft sich eine Waschmaschine für die eigene Wohnung. | ||
| Lisa ist 6 Jahre alt und geht im Kaufhaus einkaufen. |
- Tragen Sie in die Tabelle ein, um welche Art von Rechtsgeschäften es sich bei den folgenden Beispielen handelt.
| Rechtsgeschäft | einseitig | empfangsbedürftig | mehrseitig | verpflichtend |
|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvertrag | ||||
| Kündigung eines Mobilfunkvertrages | ||||
| Kaufvertrag für PC | ||||
| Testament, notariell beurkundet | ||||
| Abmahnung des Chefs |
- Auf welche Arten können Willenserklärungen abgegeben werden (3 Angaben)?
Lösung
-
Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, aber der Volljährigkeit Rechtsgeschäfte selbstständig und mit voller Gültigkeit abzuschließen.
-
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod Rechtsfähigkeit von juristischen Personen beginnt mit Eintragung und endet mit der Löschung in einem öffentlichen Register
-
x
| Fälle | Stufe der Geschäftsfähigkeit | Gültigkeit des Rechtsgeschäfts |
|---|---|---|
| Marie (8 Jahre) holt Geld aus ihrer Spardose und kauft sich davon eine Tafel Schokolade | beschränkt geschäftsfähig | gültig, Taschengeldparagraph |
| Der 14-jährige Schüler Dennis kauft sich einen LED-Fernseher für 1000,00 Euro, damit er endlich in seinem eigenen Zimmer fernsehen kann. | beschränkt geschäftsfähig | schwebend unwirksam, solange die Eltern nicth zugestimmt haben |
| Die 12-jährige Isabel bekommt von ihrer Tante 5000,00 Euro geschenkt. | beschränkt geschäftsfähig | Eltern müssen nicht zustimmen, da ein rechtlicher Vorteil besteht, gültig |
| Peter, 18 Jahre alt, kauft sich eine Waschmaschine für die eigene Wohnung. | voll geschäftsfähig | voll gültig |
| Lisa ist 6 Jahre alt und geht im Kaufhaus einkaufen. | geschäftsunfähig | Rechtsgeschäft ist nichtig |
- x
| Rechtsgeschäft | einseitig | empfangsbedürftig | mehrseitig | verpflichtend |
|---|---|---|---|---|
| Ausbildungsvertrag | x | x | x | |
| Kündigung eines Mobilfunkvertrages | x | |||
| Kaufvertrag für PC | x | x | ||
| Testament, notariell beurkundet | x | |||
| Abmahnung des Chefs | x | x |
- Mögliche Willenserklärungen
- ausdrückliche Erklärung schriftlich
- ausdrückliche Erklärung mündlich
- schlüssige Handeln
- Schweigen
Thema: Kaufvertrag
Prüfungsaufgabe aus Wikop-Buch
Zeitungsanzeige: “VW Golf 1.4, 55 kW, rot, Bj. 10 unfallfrei, orig. 80.000 km, 6000 Euro. Tel: 07141/xxxxx”
Der 18-jährige Auszubildende Bernd kauft aufgrund nebenstehender Zeitungsanzeige das angebotene Auto. Bei der ersten Inspektion seines gekauften Golfs stellt die Werkstatt fest, dass das Fahrzeug nicht 80.000 km, sondern bereits 180.000 km gefahren ist.
a) Seine Freundin rät Bernd den Kaufvertrag anzufechten, sein Freund hingegen meint, dies sei nicht notwendig, da der Vertrag ohnehin nichtig wäre. Wie beurteilen Sie den Fall? b) Erklären Sie den Unterschied zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften. c) Bernd hat dem Verkäufer das Auto zurückgegeben und statt dessen ein neues Motorrad gekauft. Von dem restlichen Geld leistete er sich bei Radio-Huber eine Stereoanlage. Innerhalb weniger Wochen wurde die Stereoanlage zum dritten Mal defekt. Welche Kaufvertragspflichtverletzung liegt vor? d) Welche Rechte stehen Bernd nach der offenbar erfolglosen Nachbesserung zu? e) Kann Bernd Schadenersatz geltend machen (z.B. Ersatz der Fahrtkosten und Telefonauslagen)? f) Innerhalb welcher Frist muss Bernd seine Ansprüche geltend machen?
Auszüge aus dem Bürgelichen Gesetzbuch (BGB)
Lösung:
a) Dieser Kaufvertrag ist anfechtbar, da er durch arglistige Täuschung zustande kam. b) Nichtigkeit: Diese Rechtsgeschäfte sind kraft Gesetzes von Anfang an ungültig. Beispiele: bei Gesetzesverstoß, bei Sittenwidrigkeit, bei Formmangel. Anfechtbarkeit: Diese Rechtsgeschäfte sind zunächst voll gültig, werden aber durch die Anfechtung rückwirkend nichtig (ungültig). Beispiele: bei widerrechtlicher Drohung, bei arglistiger Täuschung, bei Irrtum. c) Es liegt eine mangelhafte Lieferung vor. d) Nach Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Nacherfüllung:
- Minderung (Preisnachlass) oder
- Rücktritt vom Vertrag
- zusätzlich Schadenersatz (z.B. Erstattung des Mehrpreises, wenn das Gerät bei einem anderen Händler teurer gekauft werden muss, weil der Verkäufer nicht nacherfüllen will oder kann.)
e) Fahrtkosten und Telefonauslagen muss der Händler bereits beim 1. Nachbesserungsversuch übernehmen. § 439 (2) BGB verpflichtet den Händler, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu übernehmen. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Bernd zusätzlich Schadenersatz verlangen.
f) Er muss eine Ansprüche auf Sachmangelhaftung nach § 438 (3) BGB innerhalb von 2 Jahren geltend machen.
Thema: Gesetzliche Grundlagen
Prüfungsaufgabe aus Wikop-Buch
Karikatur: Verkäufer gibt Käufer einen verschlossenen Karton und sagt: “Es hat fünf Jahre Garantie …oder bis Sie die Verpackung öffnen, was immer zuerst kommt.”
- Erläutern Sie die Karikatur.
- Ist diese “Gewährleistungspflicht” rechtlich zulässig?
Bearbeiten Sie die nachfolgenden Fargen uner Verwendung der unten stehenden Gesetzesauszüge. 3. Der elfjährige Ingo hat 300 Euro von seinem Sparbuch abgehoben und damit eine Campingausrüstung gekauft. Der Vater, der Ingo immer verboten hatte zu zelten, bringt dem Verkäufer die bereits benutzte Campingausrüstung zurück und verlangt die Rückgabe des Kaufpreises. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort. 4. Zwei Wochen später ist Ingos Onkel Kurt zu Besuch. Er schenkt Ingo und seinem fünfjährigen Bruder Paul jeweils 10 Euro. Die Eltern sind der Ansicht, dass Ingo keine Belohnung verdient. Sie verbieten, dass er das Geld annimmt. Zu Recht? 5. Paul rennt mit seinen 10 Euro sofort zum nächsten Supermarkt und kauft für den gesamten Betrag Süßigkeiten. Prüfen Sie, ob ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. 6. Ingo ist inzwischen 17 Jahre alt. Mit seiner Ausbildungsvergütung will er ein Trekkingrad kaufen. Auch seinen Vater hat er überredet. Der begleitet ihn zum Fahrradhändler und stimmt dem Kauf durch Ingo zu. Ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden?
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Lösung:
- Der Verkäufer räumt großzügig 5 Jahre Garantie ein. Für den Käufer ist diese Garantie wertlos, da sie erlischt, sobald er die Verpackung öffnet, d.h. sobald er die Ware benutzt.
- Nach dem BGB beträgt die Sachmängelhaftung (Garantie) mindestens 2 Jahre. Eine Einschränkung wie in der Karikatur ist nicht zulässig.
- Nach § 106 BGB ist Ingo beschränkt geschäftsfähig, d.h. um einen rechtsgültigen Kaufvertrag abschließen zu können, benötigt er die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Solange diese nicht vorliegt, ist der Vertrag nach § 108 BGB schwebend unwirksam. Da der Vater die Zustimmung verweigert, muss der Verkäufer das Zelt zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten, ob das Zelt benutzt wurde, ist unerheblich. Auch § 110 BGB kommt nicht zum Tragen, da 300 Euro erheblich über ein Taschengeld hinausgehen, zumal der Vater ausdrücklich das Zelten verboten hat.
- Nach § 107 BGB kann ein Minderjähriger Rechtsgeschäfte, die ihm einen rechtlichen Vorteil bringen, auch ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingehen. Da er das Geld geschenkt bekommt, ist die Zustimmung der Eltern nicht erforderlich.
- Nach § 104 BGB ist Paul geschäftsunfähig. Deshalb ist der Kaufvertrag nach § 105 BGB nichtig.
- Da der gesetzliche Vertreter zustimmt, ist der Kaufvertrag nach § 108 BGB voll gültig.
Thema: Volkswirtschaftliche Grundlagen
ohne Quelle
Text: “Statistiker melden deutlicheren Preisanstieg - Inflationsrate steigt auf über 2,4 Prozent Die Verbraucherpreise in Deutschland steigen schneller. Im April 2011 stieg die Inflationsrate auf 2,4 %, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. … Wie bereits in den vergangenen Monaten waren vor allem die Kosten für Energie für den Preisanstieg verantwortlich. Diese stiegen insgesamt um 10,2 % im Vergleich zum April 2010. Lebensmittel kosteten 3,4 % mehr als ein Jahr zuvor.”
a) Erklären Sie, wie die im Artikel erwähnte Inflationsrate ermittelt wird.
b) Stellen Sie den Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Inflationsrate und dem Anstieg der Energiepreise dar.
c) Erläutern Sie, welche Bedeutung die oben geschilderte Entwicklung für Arbeitnehmer/Auszubildende, Sparer und Transportunternehmen hat.
Lösungen:
a) Die Inflationsrate wird vom Stat. Bundesamt mit Hilfe des Verbraucherpreisindex ermittelt. (1) Dieser wird über den „Warenkorb“ (gewichtete Zusammenstellung der aufgrund von Verbrauchsgewohnheiten ermittelten Güter) berechnet (1)
b) Die Preise für Energie finden sowohl in Form von Heizenergie als auch in den Kraftstoffen und in den Strompreisen Niederschlag. (2) Der hohe Anstieg der Inflationsrate lässt sich durch den relativ hohen Anteil der Energiekosten am Warenkorb erklären. (1)
c) AN/Azubis: Reallohn nimmt ab, durch den hohen Kraftstoffpreis ist der Pendler besonders belastet. (1)
Sparer: Ersparnisse verlieren an Wert bzw. Sparen wird uninteressant, falls der Zinssatz geringer als die Inflationsrate ist. (1)
Transportunternehmen: Evtl. sinkende Gewinne bzw. Verluste, falls die Kosten nicht weitergegeben werden können. (1)
Sommer 2019 MFA
Aufgabe 1.4 In der Präsentation soll ein Schaubild eingefügt werden Schaubild: Überschrift: Tarifbilanz - Inflation dämpft Anstieg der Reallöhne Nominallohn + 5,7 % Inflationsrate + 1,6 % Reallohn ? %
Erklären Sie Nina Fuchs die im Schaubild verwendeten Begriffe und deren Zusammenhang
Lösung:
Der Nominallohn ist die Summe, die jemand in Euro verdient. Der Reallohn ist die tatsächliche Kaufkraft des Nominallohns und berücksichtigt die Inflation bzw. Preissteigerung. Unter Inflationsrate versteht man die Veränderung der Kaufkraft.
Thema: Markt
gemischte Aufgaben
- Die Firma “Goldkante” ist der einzige Anbieter edler Damenmäntel mit eingewebten echten Goldfäden. Zeigen Sie die Preisentwicklung auf, wenn kurz vor Weihnachten die Nachfrage hoch, aber das Angebot gleich bleibend ist.
- Beschreiben Sie die Markform, in welche die Firma “Goldkante” eingeordnet werden kann.
- Auf dem Markt für Einräder ergibt sich folgende Angebots- und Nachfragesituation
| Preis in Euro | angebotene Menge | nachgefragte Menge |
|---|---|---|
| 50 | 10 | 30 |
| 60 | 14 | 24 |
| 70 | 18 | 18 |
| 80 | 22 | 12 |
| 90 | 26 | 6 |
Zeichnen Sie auf Ihrem Antwortblatt ein Koordinatensystem und stellen Sie die Preisbildung grafisch dar. Beschriften Sie die einzelnen Achsen und Kurven.
- Ermitteln Sie den Umsatz bei den verschiedenen Preisen und benennen Sie den Gleichgewichtspreis.
Lösung:
- Der Preis steigt, da die Nachfrage größer wird bei gleich bleibendem Angebot.
- Angebotsmonopol, da auf einen Anbieter viele Nachfrager treffen.
- x-Achse: Menge in Stück, y-Achse: Preis in Euro, Nachfrage: fallende Gerade, Angebot: steigende Gerade, Schnittpunkt bei (18/70) = Gleichgewichtspreis
- Lösung
| Preis in Euro | nachgefragte Menge | angebotene Menge | Umsatz in Euro |
|---|---|---|---|
| 50 | 30 | 10 | 500 |
| 60 | 24 | 14 | 840 |
| 70 | 18 | 18 | 1260 |
| 80 | 12 | 22 | 960 |
| 90 | 6 | 26 | 540 |
70 Euro ist der Gleichgewichtspreis.
Winter 2013/14 - Kartelle
Zeitungsausschnitt Taz. Die Tageszeitung, 1. Februar 2013: “Kartellamt verhängt Geldstrafen - Schokolade zu teuer Düsseldorf. Elf Süßwarenhersteller müssen wegen illegaler Preisabsprachen tief in die Tasche greifen. Das Bundeskartellamt verhängte gegen sie und verantwortliche Vertriebsmitarbeiter Bußgelder in Höhe von rund 60 Millionen Euro wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Betroffen sind unter anderem Kraft Foods Deutschland, Alfred Ritter, Nestle Kaffee und Schokoladen, Bahlsen, Griesson, de Beukelaer, Storck, Katjes und Haribo. Das Amt sieht es als erwiesen an, dass Ritter und Kraft sowie in einer Vierer-Runde Ritter, Mars, Nestle und Haribo Preise abgesprochen haben.”
Markus Schmid, Auszubildender im Konditorhandwerk, liest den oben stehenden Artikel und wundert sich über die hohe Geldstrafe.
- Begründen Sie, warum Kartelle in der sozialen Marktwirtschaft verboten sind (zwei Angaben).
- Nennen Sie die im Zeitungsartikel beschriebene Kartellart.
- Beschreiben Sie zwei weitere Kartellarten.
Lösung:
- Es findet eine gezielte Veränderung der Marktwirtschaft zu Ungunsten der Verbraucher statt → überhöhte Preise durch Wegfall der Wettbewerbsfunktion; möglicherweise verminderte Angebotsbreite oder etwa verminderte Produktqualität …
- Preiskartell
- weitere mögliche Kartelle: Gebietskartell - Absprachen beziehen sich auf das entsprechende Absatzgebiet Quotenkartell - Absprachen beziehen sich auf die jeweilige Absatzmenge Preiskartell - Absprachen von Preisen Produktionskartell - Steuerung von Herstellung und Angebot. Verhinderung von Überkapaziäten zur Preishaltung Konditionskartell - Absprache über Geschäftsbedingungen (Beispiel: Rabattkartell) Submissionskartell - Absprachen über Ausschreibungsgewinner Exportkartell - Absprachen, die sich jedoch nur auf den Absatz im Ausland beziehen Importkartell - Absprachen, die nur für den Bezug aus dem Ausland gelten sollen Gebietskartell - Absprachen über die räumliche Aufspaltung der Märkte (= Abgrenzung der Absatzgebiete)