Besteuerung des Einkommens
Wer Einkünfte bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen.
Jeder der Einnahmen aus den folgenden sieben Einkunftsarten bezieht, ist einkommensteuerpflichtig:
| Einkünfte aus | Beispiele |
|---|---|
| 1 Land- und Forstwirtschaft | Gärtner verkauft Gemüse |
| 2 Gewerbebetrieb | Einkünfte eines selbstständigen Bäckers |
| 3 selbstständiger Arbeit | Ein Steuerberater schreibt eine Rechnung |
| 4 nichtselbstständige Arbeit | Ein Mechaniker erhält seinen Lohn; Ausbildungsvergütung |
| 5 Kapitalvermögen | Zinsen |
| 6 Vermietung und Verpachtung | Mieter überweist fällige Miete |
| 7 sonstige Einkünfte | Frau Berger erhält Altersrente |
Der Steuerpflichtige muss beim Finanzamt für das abgelaufene Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Anhand dieser wird die Steuerschuld ermittelt und ein Steuerbescheid erlassen.
Lohnsteuer
Eine besondere Form der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer. Sie ist die wichtigste Einkommensquelle des Staates. Wie wird sie erhoben? Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Am Jahresende sowie beim Ausscheiden aus dem Betrieb stellt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung aus: Diese enthält den gezahlten Arbeitslohn und die einbehaltenen Abzüge.
Steuerklassen
Die Steuerklassen sind die Grundlage für die Besteuerung. Man unterscheidet die Steuerklassen I bis VI. Durch die Einteilung sollen persönliche Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl usw. berücksichtigt werden. In den einzelnen Steuerklassen ist die Steuer deshalb unterschiedlich hoch.
Steuerklasse Wer? Steuerklasse I für ledige, geschiedene, verwitwete Arbeitnehmer, sowie für verheiratete Arbeitnehmer, die dauernd getrennt leben. Steuerklasse II für die in Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Steuerklasse III für verheiratete Arbeitnehmer, der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder der nach Steuerklasse V besteuert wird. Steuerklasse IV für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen Steuerklasse V für Verheiratete, die beide Arbeitslohn beziehen. Wenn ein Ehegatte die Steuerklasse III gewählt hat, erhält der andere die Klasse V. Steuerklasse VI für Arbeitnehmer, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, wird für das zweite oder weitere Arbeitsverhältnis Steuerklasse VI angesetzt.
Tragen Sie bei folgenden Beispielen die entsprechende Steuerklasse ein:
Beispiel Steuerklasse Herr Müller ist verheiratet, seine Frau ist nicht berufstätig. Frau Baumann ist alleinstehend. Frau Gruber ist ledig und hat eine 6-jährige Tochter mit der sie allein lebt. Manuela und Martin sind frisch verheiratet. Manuela verdient 1600 Euro, Martin 2100 Euro. Herr Bauer verdient 2800 Euro, seine Frau arbeitet halbtags und bekommt 1000 Euro
Lösung
Beispiel Steuerklasse Herr Müller ist verheiratet, seine Frau ist nicht berufstätig. III Frau Baumann ist alleinstehend. I Frau Gruber ist ledig und hat eine 6-jährige Tochter mit der sie allein lebt. II Manuela und Martin sind frisch verheiratet. Manuela verdient 1600 Euro, Martin 2100 Euro. beide IV Herr Bauer verdient 2800 Euro, seine Frau arbeitet halbtags und bekommt 1000 Euro III und V
Steuertarif (Stand 1.1.2025, Beträge gelten für Ledige)
Der Steuertarif steigt mit zunehmendem Einkommen.
Nullzone: Steuersatz = 0 % (Einkommen bis 12.096 EUR) Progressivzone: Steuersatz = 14 % - 42 % (Einkommen zwischen 12.097 EUR bis 68.480 EUR) Proportionalzone: Steuersatz = 42 % - 45 % (Einkommen über 68.481 EUR, bei mehr als 277.825 EUR + 3 % (Reichensteuer))
Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis verursacht werden, wie z.B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw. Für jeden Steuerpflichtigen wird ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro automatisch berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Sie müssen durch Belege nachweisbar sein.
Aufgabe zur Einkommensteuererklärung
Uwe Schmid hatte im vergangen Jahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Laut Lohnsteuerbescheinigung hat er 330,48 Euro Kirchensteuer bezahlt.
Anhand seiner Unterlagen stellt er fest, dass er im abgelaufenen Jahr folgende Ausgaben hatte:
- Arbeitskleidung: 105,20 Euro
- Fachbücher: 40,60 Euro
- Spende an die Welthungerhilfe: 400,00 Euro
- Gewerkschaftsbeiträge: 350,00 Euro
- Kosten für ein Fortbildungsseminar: 240,00 Euro (wurde nicht vom Arbeitgeber erstattet)
- Fahrten zum Arbeitsplatz an 222 Tagen (Entfernung 17 km, Entfernungspauschale bis 20 km: 0,30 Euro)
Ermitteln Sie Uwes anrechenbare Werbungskosten und Sonderausgaben.
Lösung
a) Ermittlung der anrechenbaren Werbungskosten
entstandene Kosten Betrag Fahrtkosten: 17 km · 222 Tage · 0,30 Euro 1132,00 Euro + Arbeitskleidung 105,20 Euro + Fachbücher 40,60 Euro + Gewerkschaftsbeiträge 350,00 Euro + Fortbildung 240,00 Euro = entstandene Werbungskosten 1868,00 Euro - Arbeitnehmerpauschbetrag 1230,00 Euro = anrechenbare Werbungskosten 638 Euro b) Ermittlung der anrechenbaren Sonderausgaben
Sonderausgaben Betrag bezahlte Kirchensteuer 330,48 Euro + Spende Welthungerhilfe 400,00 Euro = entstandene Sonderausgaben 730,48 Euro - Sonderausgabenpauschbetrag 36,00 Euro = anrechenbare Sonderausgaben 694,48 Euro
Neben höheren Sonderausgaben und höheren Werbungskosten gibt es noch andere Gründe, bei denen es sich lohnt, eine “freiwillige Einkommensteuererklärung” durchzuführen:
- außergewöhnliche Belastungen
- andere Steuerklasse (z.B. durch Heirat)
- Änderung der Kinderfreibeträge durch die Geburt eines Kindes
- es wurde nicht das ganze Jahr gearbeitet
- unterschiedlich hoher Arbeitslohn (z.B. durch Arbeitslosigkeit oder Berufsausbildung)
- Beantragung einer Arbeitnehmersparpauschale
BS1 - Einkommensteuer Fallbeispiel
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Fallbeispiel: gekürzt - eine Stunde
Persönliche Daten:
Brudi Carrell
Stadionstr. 22
72160 Horb
geboren am 23.07.1999
ledig, kinderlos, nicht kirchensteuerpflichtig
Steuerklasse 1
Industriemechaniker
Finanzamt Freudenstadt
Unterlagen für die Steuererklärung:
Bruttolohn: 38000 Euro
Die folgenden Daten lasst ihr euch hier ausrechnen:
https://www.brutto-netto-rechner.info/index.php
Lohnsteuer:
Rentenversicherung:
Arbeitslosenversicherung:
Krankenversicherung:
Pflegeversicherung:
Summe Sozialabgaben:
Nettoeinkommen:
Werbungskosten
Fachbücher: 88 Euro
Eigenanteil Fortbildung: 580 Euro
Gewerkschaftsbeitrag: 350 Euro
Bewerbungskosten: 170 Euro
Fahrtkosten je 15 km an 220 Tagen
Sonstiges
Spende (steuerlich absetzbar): 100 Euro
Berufsunfähigkeitsversicherung: 540 Euro